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Betriebliche Altersvorsorge: Auch bei Insolvenz geschützt

Wer von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung profitieren möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Geld nicht direkt beim Arbeitgeber, sondern in einer rechtlich selbstständigen Einheit verwaltet wird.

Nur durch eine solche Regelung ist das fürs Alter angesparte Vermögen geschützt, wenn der Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und Insolvenz anmelden muss.



1 Kommentar

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  1. Calypso September 17th, 2008 3:04 pm

    Und was ist, wenn die rechtlich selbständige Einheit
    Insolvenz anmeldet?

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