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Beiträge aus November, 2005

Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen-Fusion

Wenn es nach der alten und neuen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geht, wird die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in den nächsten Jahren rapide sinken. Kleine Kassen sollen sich zusammenschließen, die Kosten dadurch insgesamt deutlich sinken.

Interessant ist vor diesem Hintergrund ein Urteil des Landessozialgerichtes Essen. Die Richter entschieden, dass bei der Fusion von zwei oder mehr gesetzlichen Krankenversicherungen den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung von Fristen zusteht. Die Kassen, so hob das Gericht zudem hervor, müssten ihre Mitglieder auf diese Kündigungsmöglichkeit wegen möglicher Beitragsteigerungen ausdrücklich aufmerksam machen.


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Pflege zu Hause: Pflegeversicherung muss für Investitionen zahlen

Wenn alte Menschen in ein Seniorenheim ziehen, entstehen – je nach Pflegebedürftigkeit – Kosten von einigen tausend Euro im Monat. Ein großer Teil dieses Geldes stammt aus der Pflegeversicherung.

Da deren Kassen aber ziemlich leer sind, setzen Sozialpolitiker verstärkt auf die häusliche Pflege durch Angehörige. Seit längerem werden stärkere finanzielle Anreize für diese Form der Pflege diskutiert, weil sie unterm Strich deutlich günstiger ist als die Heimunterbringung – ganz abgesehen davon, dass die meisten Senioren lieber in der vertrauten Umgebung bleiben als in eine vergleichsweise „anonyme“ Pflegeeinrichtung umzuziehen.

Das Bundessozialgericht folgt dieser Linie und stärkt pflegenden Angehörigen den Rücken. Muss zum Beispiel ein Fahrstuhl ins Haus eingebaut werden und ergibt sich aus dieser Maßnahme eine „erheblich Erleichterung“ für den Pflegebedürftigen, so muss sich die Pflegeversicherung an den Investitionskosten beteiligen. Dabei spielt jedoch die Vermögenssituation des Seniors eine Rolle: Wer über viel Geld verfügt, bekommt einen entsprechend geringeren Zuschuss.

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Nutzungsausfallentschädigung von der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners

Wer in einen Unfall verwickelt wird und dabei selbst unschuldig ist, der bekommt Geld von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners. Diese bezahlt die Reparatur des Autos und kommt zudem für einen Leihwagen bzw. eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung auf.

Während die Kostenübernahme für den Werkstattaufenthalt an keine engen Fristen gebunden ist, kann das Unfallopfer nicht zeitlich unbegrenzt die Zahlung der Ausfallentschädigung verlangen. Wer erst zwei Monate nach dem Unfall einen derartigen Anspruch erhebt, der geht leer aus. Das entschied das Oberlandesgericht Köln, das damit einer klagenden Kfz-Versicherung Recht gab.

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Außerordentliche Kündigung einer Versicherung

Normalerweise gelten für Versicherungsverträge fest definierte Laufzeiten. Und zumeist verlängern sich die Verträge von Jahr zu Jahr, wenn nicht der Kunde oder der Versicherer fristgerecht kündigen. Das gilt zum Beispiel bei Kfz-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen.

Die Versicherungsgesellschaften werden einem Kunden nur in Ausnahmefällen kündigen – etwa, wenn der Verdacht besteht, dass zu Unrecht Leistungen in Anspruch genommen werden oder wenn der Versicherte mit Beitragszahlungen in Rückstand gerät.

Aber auch Kunden haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen bestehenden Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht und der Kunde dieser Steigerung nicht zustimmt. Auch ein Schadens- bzw. Versicherungsfall ermöglicht die Kündigung der Versicherung. Klassische Beispiele für diese Variante sind Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen.

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Lebensversicherung: Auf die Überschussbeteiligung kommt es an

Wer eine neue Lebensversicherung abschließen möchte, hat die Wahl zwischen vielen verschiedenen Anbietern. Die garantierte Mindestverzinsung von derzeit 2,75 Prozent jährlich ist bei allen Gesellschaften gleich.

Die Summe, die der Versicherte am Ende des Vertrags als Ablaufleistung ausgezahlt bekommt, kann sich jedoch von Versicherung zu Versicherung stark unterscheiden. Differenzen von vielen hundert oder sogar einigen tausend Euro können je nach Laufzeit und Beitragshöhe entstehen.

Woran liegt das? Die gesamte Ablaufleistung besteht nur zu einem Teil aus den eingezahlten Beiträgen zuzüglich der Garantieverzinsung. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung – ein Anteil des Versicherten an den Gewinnen, die die Versicherung mit den Beitragsgeldern erwirtschaftet hat. Je nach Anlagestrategie und Geschick der Portfolio-Manager können die Überschüsse niedrig oder hoch ausfallen. Entsprechend bescheiden oder üppig gestaltet sich auch die Gewinnbeteiligung der Kunden.

Bei der Wahl der „richtigen“ Versicherungsgesellschaft hilft deshalb ein vergleichender Blick auf die Überschussbeteiligungen der vergangenen Jahre. Wer beispielsweise zehn Jahre zurückblickt, deckt einen Zeitraum ab, in dem die Kapitalmärkte „Achterbahn“ fuhren. Einer Gesellschaft, die auch in Krisenzeiten noch ordentliche Überschüsse für ihre Kunden erwirtschaftete, kann man sein Geld beruhigt anvertrauen.

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Pflegeversicherung trägt kosten für ambulante und stationäre Pflege

Alle Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zahlen automatisch Beiträge an die Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist das Pflege-Versicherungsgesetz, das Mitte der 1990er Jahre verabschiedet wurde.

Die Pflegeversicherung übernimmt sowohl die Kosten der ambulanten Pflege als auch Aufwendungen für stationäre Pflege, also die Unterbringung in einer Senioreneinrichtung.

Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird es in den nächsten Jahren vermutlich zu Leistungskürzungen kommen. Ähnlich wie schon heute im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, müssten dann all jene zusätzliche Beiträge zahlen, die mehr wollen als eine „Standard-Versorgung“.

Einige Zusatzversicherungen im Pflegebereich – etwa Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherungen – werden von den Versicherungsgesellschaften bereits seit längerem angeboten.

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Dynamische Lebensversicherungsbeiträge für mehr Rendite

Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung hat der Versicherte die Wahl, ob er während der gesamten Laufzeit einen festen Beitrag entrichten möchte oder ob seine Zahlungen von Jahr zu Jahr leicht steigen sollen.

Wird die zweite Variante gewählt, spricht man von einer dynamischen Beitragsleistung. Dabei vereinbart der Kunde mit der Versicherung einen prozentualen Satz, um den die Beiträge von Jahr zu Jahr steigen sollen – zum Beispiel 2,5 Prozent.

Mit einer solchen Steigerung lässt sich nicht nur die Inflationsrate ausgleichen, sondern es erhöht sich auch die Ablaufleistung.

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Rürup-Rente ist vor Hartz IV geschützt

Die Rürup-Rente ist eines von mehreren Instrumenten, mit dem man während des Erwerbslebens für das Rentenalter vorsorgen kann. Beiträge, die eingezahlt werden, lassen sich als „Vorsorgeaufwendung“ beim Finanzamt geltend machen. Bis zur Höchstgrenze mindern die Investitionen in die Rürup-Rente also das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast.

Der Gesetzgeber hat zudem dafür gesorgt, dass im Falle von Arbeitslosigkeit nicht derjenige bestraft wird, der regelmäßig spart: Das in einem Rürup-Vertrag vorhandene Vermögen wird bei Langzeitarbeitslosen nicht angetastet. Diese Rücklage muss also nicht zunächst aufgelöst werden, ehe der Betroffene Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat.

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Betriebliche Rentenversicherung nur wenig gefragt

Je mehr Bausteine die eigene Altersvorsorge hat, desto besser. Für eine bis dahin wenig genutzte Variante wurde im Jahr 2002 die gesetzliche Grundlage geschaffen: Im Rahmen einer Direktversicherung sollten Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, einen Teil ihres Gehalts vom Arbeitgeber steuerbegünstigt in eine Rentenversicherung einzahlen zu lassen.

Von dieser Entgeltumwandlung versprach sich die Regierung einen starken Impuls für die private Altersvorsorge. Eine erste Bilanz nach gut drei Jahren zeigt allerdings, dass sich die Hoffnungen nicht erfüllt haben. Nicht einmal sechs Prozent der Arbeitnehmer machten bislang von der Möglichkeit Gebrauch, mit einer Betriebsrente für später vorzusorgen.

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Steuern auf Renten finanzieren staatliche Zulagen für Riester-Rente & Co.

Mit attraktiven Zulagen will der Staat seine Bürger animieren, verstärkt in die private Altersvorsorge zu investieren. Bei der Kapitallebensversicherung wurden zwar die Steuervorteile teilweise gestrichen, an den Kosten für Riester- und Rürup-Renten beteiligt sich die öffentliche Hand aber mit jährlich steigenden Beträgen.

Diese gute Nachricht für künftige Rentnergenerationen ist verbunden mit Nachteilen für die heutigen Ruheständler. Um die Kosten für die staatliche Förderung zumindest teilweise wieder hereinzuholen, beschloss die Regierung nämlich das so genannte Alterseinkünftegesetz.

Dieses regelt, dass Rentenzahlungen fortan versteuert werden müssen. Die Umstellung des bisherigen Systems geschieht Schritt für Schritt, indem jedes Jahr der steuerpflichtige Anteil an der Rente um zwei Prozentpunkte erhöht wird. Ab 2020 beträgt die Steigerung noch jährlich 1 Prozent, ab 2040 müssen Renten dann in voller Höhe versteuert werden.

Ein weiterer Baustein in der Finanzierung der staatlichen Zulagen für Riester-Rente & Co. ist die 50prozentige Besteuerung der Erträge aus Kapitallebensversicherungen. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden, gilt: 50 Prozent der Auszahlung am Ende des Vertrags müssen versteuert werden. Lässt sich der Versicherte das Geld vor Erreichen des 60. Lebensjahres auszahlen, muss er darauf sogar in voller Höher Steuern zahlen.

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Rechtsschutz bei Klagen gegen Aktienverluste

Ende der 90er Jahre erlebten die Börsen weltweit einen Höhenflug. Auch in Deutschland investierten Millionen Kleinaktionäre in Aktien von bis dahin völlig unbekannten Unternehmen. Aktienfonds verzeichneten ebenfalls Mittelzuflüsse im Milliardenbereich.

Zu Beginn des neuen Jahrtausends folgte dann der Absturz, unvorstellbar viel Geld wurde „vernichtet“. Viele Anleger versuchten anschließend, sich zumindest einen Teil ihrer Verluste vor Gericht zurückzuholen. Die Klagen richteten und richten sich gegen Banken, deren Berater falsche Versprechungen gemacht haben sollen, gegen die börsennotierten Unternehmen und auch gegen Fondsgesellschaften.

Da mitunter umfangreiche Gutachten eingeholt werden müssen, um Schuld- und Haftungsfragen zu klären, sind Schadensersatzklagen von geschädigten Anlegern mit teilweise hohen finanziellen Risiken verbunden. Deshalb raten Verbraucherschützer und auch die Schutzgemeinschaften der Aktionäre nur solchen Anteilseignern zu rechtlichen Schritten, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

In den meisten Fällen muss die Versicherung nämlich für Anwalts- und Prozesskosten aufkommen. Versicherer, die die Kostenübernahme verweigert hatten und zur Begründung auf den „Glücksspielcharakter“ spekulativer Kapitalanlagen verwiesen hatten, wurden mehrfach gerichtlich in die Schranken verwiesen. Auch wenn der Versicherte extrem riskante Geschäfte tätigte, muss die Rechtsschutzversicherung ihm bei Klagen z.B. gegen einen Fondsanbieter beistehen, entschied das Landgericht Wiesbaden.

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Die Deutschen befassen sich zu wenig mit der Altersvorsorge

Wer nicht rechtzeitig für später vorsorgt, wird im Alter mit finanziellen Sorgen zu kämpfen haben. Mehr als eine Grundsicherung dürfte die staatliche Rente insbesondere den heute 20- bis 40jährigen kaum bieten. Theoretisch ist dieses Wissen in den Köpfen der Deutschen verankert – die notwendigen Weichenstellungen schieben jedoch viele immer weiter vor sich her.

Kapitalbildende Lebensversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente: Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind vielfältig. Gerade darin scheint aber ein Problem zu liegen, denn vielen Teilnehmern einer aktuellen Umfrage ist das Thema zu kompliziert.

Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, nicht genug für das Rentenalter vorzusorgen. Diese Einsicht führt aber nicht dazu, dass die Fehlentwicklung korrigiert wird. Statt dessen steht die Mehrzahl der Befragten dem Thema Altersvorsorge auch weiterhin eher uninteressiert gegenüber. Gut ein Drittel der Teilnehmer an der Umfrage fühlte sich „schlecht informiert“.

Besonders in der Gruppe der Berufsanfänger und jungen Erwachsenen bis etwa 30 Jahre, die mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen eine stattliche private Rente ansparen könnten, sind die Bemühungen um eine ausreichende Altersvorsorge außerordentlich schwach ausgeprägt.

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Lebensversicherung: Begünstigten-Regelung überprüfen

Wer eine Lebensversicherung abschließt, leistet nicht nur einen Beitrag zu seiner Altersversorgung. Er sichert auch seine Angehörigen für den Fall ab, dass ihm etwas zustößt. Beim Abschluss des Vertrages gibt der Versicherte einen Begünstigten an, der im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll.

Verheiratete setzen als Begünstigten normalerweise ihren Ehepartner ein. Trennt sich das Paar später, sollte der Lebensversicherungskunde die Begünstigten-Regelung unbedingt den veränderten Bedingungen anpassen – und beispielsweise einen neuen Lebenspartner oder seine Kinder einsetzen.

Ansonsten bleibt der geschiedene Ehepartner begünstigt – selbst wenn es erkennbar der Wunsch des Verstorbenen war, dem “Ex” nichts von seinem Vermögen zu vermachen und wenn der frühere Partner im Testament keine Erwähnung findet.

Nur eine zeitige Änderung der Begünstigten-Regelung kann Erbstreitigkeiten, wie sie die Gerichte immer wieder beschäftigen, verhindern.

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Versicherungen leihen sich frisches Geld

Die Reihe von Naturkatastrophen im Jahr 2005, vor allem die außergewöhnliche starke Hurrikan-Saison in den USA, hinterlässt Spuren in den Bilanzen der Versicherungsunternehmen. Betroffen sind insbesondere die Rückversicherer, die einen großen Teil der Schäden bezahlen müssen.

Einige Versicherungen sind deshalb derzeit dabei, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Sie erreichen dieses Ziel, in dem sie sich frisches Geld am Kapitalmarkt leihen und extrem lange Laufzeiten für die Rückzahlung vereinbaren.

Der größte Versicherer der Schweiz, Zurich Financial Service, bereitet derzeitbeispielsweise eine Anleihe mit 60jähriger Laufzeit vor, die unterschiedlichen Angaben zufolge ein Volumen zwischen 0,5 und 1 Milliarde US-Dollar haben soll.

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Wichtige Fristen bei der Krankenversicherung beachten

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann aus verschiedenen Gründen enden. Das kann der Fall sein, wenn sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber freistellen lässt oder auch nach der Scheidung eines Ehepaares. Hier endet nach der Trennung die Mitversicherung des nicht erwerbstätigen über den berufstätigen Partner.

In jedem Fall gilt es, wichtige Fristen einzuhalten. Binnen drei Monaten muss ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bei der Krankenkasse eingehen. Verstreicht dieser Zeitraum, ist dem (Wieder-)Eintritt in das gesetzliche Krankenversicherungssystem ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben.

Wer den Antrag nicht binnen drei Monaten stellt, kann sich anschließend nur noch privat versichern. Während diese Variante für junge und gesunde Versicherte wegen niedriger Beiträge ohnehin Sinn machen kann, kommen auf ältere Menschen bei der privaten Krankenkasse unter Umständen deutlich höhere Beiträge zu.

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