Versicherungen News



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Berichte über Rentenkürzungen sind falsch

Mehrere Medien berichteten in den letzten Tagen über zukünftige Rentenkürzungen, doch die Deutsche Rentenversicherung Bund widerspricht diesen Meldungen. In einer Pressemitteilung erklärt sie, dass die Aussage, dass die Renten zukünftig gekürzt werden, falsch ist. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass es eine gesetzliche Sicherungsklausel in der Rentenanpassungsformel gibt, die zukünftige Rentenkürzungen verhindert.

Auch in Zukunft werden die Rentner durch entsprechende Anpassungen der Renten an der Lohn- und Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmer beteiligt, heißt es. Aufgrund der sogenannten Sämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformal kann es allerdings dazu kommen, dass die Renten zukünftig weniger stark steigen als die Löhne und Gehälter. Fest steht jedoch, dass das Sicherungsniveau vor Steuern (diese Größe bezeichnet das Leistungsniveau der Rentenversicherung) bis 2020 nicht unter 46% und bis 2030 nicht unter 43% absinken darf. So will der Gesetzgeber verhindern, dass die jüngere Generation überfordert wird und die ältere Generation keine angemessene Absicherung hat.

In diesem Zusammenhang betont die Deutsche Rentenversicherung Bund, dass trotzdem eine ergänzende private Altersvorsorge unerlässlich ist, um auch zukünftig das heutige Rentenniveau im Alter sicherzustellen. Deshalb fördert der Staat auch private Altersvorsorgemaßnahmen in Form von Steuererleichterungen und Zulagen.


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Kein Versicherungsschutz bei fehlendem roten Kennzeichen

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz müssen auch rote Nummernschilder stets ordnungsgemäß und gut sichtbar an das Fahrzeug angebracht werden. Ansonsten kann der Versicherungsschutz verlorengehen (Az.: 10 U 1258/10). Wer also für Probe- oder Überführungsfahrten eines PKW rote Nummernschilder verwendet, muss diese immer im für die Nummernschilder vorgesehenen Rahmen befestigen und darf sie nicht hinter die Windschutzscheibe oder auf der Hutablage legen.

Im konkreten Fall ging es um eine Autofahrerin, deren Kfz-Versicherung sich weigerte, einen Brandschaden an einem Wohnanhänger zu bezahlen. Die Frau hatte gegen die Versicherung geklagt – erfolglos. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Versicherung an und erklärte, dass nur dann Versicherungsschutz bestehe, wenn die roten Nummernschilder direkt am Fahrzeug befestigt und von außen gut sichtbar sind.

Diese Vorschrift ist auch gültig, wenn die Nummernschilder über Nacht entfernt werden, und zwar egal aus welchem Grund sie abgenommen werden. Es spielt keine Rolle, ob die Nummernschilder am nächsten Tag wieder angebracht werden sollten und wo das Fahrzeug in dieser Zeit steht. Gerichtssprecher Fabian Scherf zufolge ist die Entscheidung des Gerichts verallgemeinerbar und damit auch für PKW verbindlich.


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Verkehrswertermittlung einer Immobilie

Mit dem Verkehrswert wird der aktuelle Wert einer Immobilie definiert. Lange Zeit wurden in Deutschland die Begriffe Marktwert und Verkehrswert separat verwendet. Dies hat sich mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 verändert.

Der Verkehrswert wird stets im Rahmen von der Verkehrswertermittlung bestimmt. Als Wert wird in diesem Fall der Durchschnitt der Preise angenommen, die zum Wertermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt oder sicher erzielbar wären.

Bei der Durchschnittsbildung werden keine abweichenden Preise berücksichtigt. Diese können sich durch nicht allgemein geltende Besonderheiten ergeben. Solche Besonderheiten sind spezielle persönliche Umstände. Für die Datengrundlagen werden vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zur Hand genommen. Eine wichtige Basis bei der Verkehrswertermittlung sind die Bodenrichtwerte, die veröffentlicht werden.

Der Beleihungswert einer Immobilie darf den Verkehrswert, der übermittelt wurde, nicht übersteigen. Von dem Verkehrswert müssen Begriffe wie Versicherungswert und Einheitswert abgegrenzt werden. Der Verkehrswert von Immobilien wird häufig auch als Jedermannswert bezeichnet. Damit der Verkehrswert ermittelt werden kann, werden verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Hand genommen. Von dem Sachverständigen wird die Ermittlung nach mindestens zwei der gebräuchlichen Verfahren durchgeführt.


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Finanzen 2012: Deutsche sind optimistisch

Nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA sind die Deutschen optimistisch, wenn sie an ihre Finanzen im neuen Jahr denken. Demnach sind 71% der Überzeugung, dass sie 2012 mindestens genauso viel oder mehr Geld zur Verfügung haben werden wie 2011.

Auch in diesem Jahr werden die Deutschen weiterhin sparen: 78% der Befragten gaben an, dass sie genauso viel oder mehr sparen wollen als 2011. Von denen, die mehr sparen wollen, setzen 69% bei ihren Energiekosten an – allerdings gibt es hier deutliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschen: 91% der Ostdeutschen wollen ihre Ausgaben für Gas, Öl, Strom und Wasser reduzieren, im Westen sind es nur 66%. Auf dem zweiten Platz der geplanten Einsparungen liegen Restaurantbesuche, hier wollen durchschnittlich 46% (45% in Westdeutschland und 59% in Ostdeutschland) den Rotstift ansetzen. Große Unterschiede zwischen West und Ost gibt es auch bei den Einsparungsplänen im Bereich Lebensmittel: Im Westen wollen 20% der Befragten weniger Geld für Lebensmittel ausgeben, im Osten nur 5%.

Nicht oder kaum gespart werden soll dagegen bei der Altersvorsorge, da sind sich die Ostdeutschen (0%) und Westdeutschen (7%) fast einig. Nur 2% in der Gruppe der 18- bis 30-Jährigen und 3% in der Gruppe der 31- bis 40-Jährigen will in diesem Jahr hier Abstriche machen. Béla Anda, Chief Communication Officer der AWD Holding AG, sieht in diesem Ergebnis eine Bestätigung dafür, dass sich bei immer mehr Menschen die Erkenntnis durchsetzt, “dass eine solide Altersvorsorge das kontinuierliche Sparen voraussetzt, um so Sicherheit für den Lebensabend zu haben”.

An der Umfrage, die von der AWD Holding in Auftrag gegeben wurde, nahmen 1.005 Bundesbürger zwischen 18 und 50 Jahren teil.


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Ergo Direkt Gegenstands-Schutz im Schnelltest

Ergo und Ergo Direkt bieten seit kurzem den sogenannten Gegenstands-Schutz an, eine Versicherung, mit der die Kunden wertvolle Einzelstücke wie z.B. Mobiltelefone, Schmuck oder Musikinstrumente gegen Einbruch, Diebstahl und Unfall versichern lassen können. Die Stiftung Warentest hat den neuen Tarif einem Schnelltest unterzogen.

Sowohl gebrauchte als auch neue Gegenstände aus dem privaten Eigentum können versichert werden. Liegt für den zu versichernden Schmuck, Antiquitäten oder Kunstgegenständen kein Kaufbeleg vor, muss der Wert durch ein Gutachten belegt werden. Es gibt Beschränkungen hinsichtlich der Dauer des Besitzes (so darf z.B. eine Geige höchstens seit einem Jahr im Besitz des Kunden sein) und hinsichtlich der Versicherungssumme (die Geige kann höchstens bis 5.000 Euro versichert werden).

Der Gegenstands-Schutz zahlt bei Diebstahl, Einbruch oder Schäden durch Sturm oder Hagel sowie versehentliche Schäden durch den Versicherten selbst. Während die Hausratversicherung nur dann zahlt, wenn sich der Schaden in der Wohnung ergeben hat, gilt der Gegenstands-Schutz auch unterwegs. Wenn der versicherte Gegenstand beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Kann der Gegenstand nicht mehr repariert werden, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme, von der allerdings ein eventuell noch vorhandener Restwert abgezogen wird, erklärt die Stiftung Warentest. Für Gegenstände mit bleibendem Wert (z.B. Schmuck, Musikinstrumente) bleiben Beiträge und Versicherungssumme konstant, letztere beträgt in der Regel 90% des Kaufpreises. Für manche Gegenstände sinkt die Versicherungssumme (aber auch der Beitrag) jedoch von Jahr zu Jahr. Das gilt u.a. für Fernseher, Mobiltelefone oder Möbel.

Im Vergleich zur normalen Hausratversicherung ist der Gegenstands-Schutz der Ergo sehr teuer, so das Fazit der Stiftung Warentest. Wie sie an einem Beispiel demonstriert, können Kunden für den gleichen Preis eine sehr gute Hausratversicherung abschließen, die den gesamten Besitz des Versicherten einschließt. Außerdem erhält der Kunde von der Hausratversicherung immer den Wiederbeschaffungswert. Wer allerdings sehr wertvolle Schmuckstücke oder Musikinstrumente versichern lassen möchte, sollte sich weder auf die Hausratversicherung noch auf den Gegenstands-Schutz setzen, sondern lieber auf eine Spezialversicherung zurückgreifen, rät die Stiftung Warentest.


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Pflegeversicherung: Koalition will mehr Geld für Demenzkranke

Im Rahmen der Pflegerform hat sich die schwarz-gelbe Koalition darauf verständigt, dass Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen zukünftig mehr Geld erhalten sollen. Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, bestätigte am Mittwoch in Berlin, dass für die Pflegestufen 1 und 2 ein deutlicher Zuschlag für ambulante Leistungen geplant sind. Laut der Nachrichtenagentur dpa soll es sich hierbei um Summen zwischen 70 und 215 Euro handeln. Außerdem sollen auch Demenzkranke Hilfe bekommen, die (noch) in keiner Pflegestufe eingeordnet sind, was auf rund 40.000 Menschen zutrifft, berichtet die “Berliner Zeitung”.

Um zu erreichen, dass sich mehr Angehörige für eine Pflege-Auszeit entscheiden, soll das Pflegegeld zukünftig zur Hälfte weitergezahlt werden, wenn eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Bislang wurde die Zahlung des Pflegegeldes für diesen Zeitraum eingestellt. Spahn berichtet weiter, dass auch die Selbsthilfearbeit in der Pflege zukünftig stärker gefördert und Hausbesuche von Ärzten in Pflegeheimen besser bezahlt werden sollen.

Medienberichten zufolge, die sich auf andere Quellen aus Koalitionskreisen berufen, sollen diese zusätzlichen Leistungen nicht mehr als 1,1 Milliarden Euro kosten. Um diese Summe zu finanzieren, ist eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1% geplant, die ab 2013 in Kraft treten soll. Aktuell beträgt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung 1,95%.

Bislang wurden in der Pflegeversicherung nur körperliche Gebrechen berücksichtigt, Demenzkranke erhalten keine angemessenen Leistungen aus der Versicherung. Um dies zu ändern, soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit von einem Beirat neu definiert werden.


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E-Zigaretten: Krankenkassen bleiben skeptisch

Die Krankenkassen bleiben gegenüber den E-Zigaretten auch weiterhin skeptisch. Dazu tragen vor allem Experten bei, die nun auch zunehmend laut vor den Risiken der elektronischen Zigarette warnen.

Der Grund für sie Skepsis der Krankenkassen sind fehlende Studien zu den E-Zigaretten. Auch weiterhin ist unklar, welche Gefahren von ihnen ausgehen und wie groß die Risiken für den Konsumenten sind. Während immer mehr Bundesländer ein Verkaufsverbot beschließen, wehren sich die Händler gegen die offiziellen Warnungen.

Um die eigenen Mitglieder vor den Gefahren der E-Zigaretten schützen zu können, bieten die Krankenkassen in Deutschland für Raucher spezielle Entwöhnungsprogramme an, die in Anspruch genommen werden können. Die Programme sind auf die Bedürfnisse von Rauchern abgestimmt.

Die Entwöhnungsangebote der Krankenkassen reichen angefangen von speziellen Kursen bis hin zu Informationsmaterial, das Raucher vor allem als Motivation dienen soll. Während die Risiken von klassischen Zigaretten längst bekannt sind, sind die Gefahren der E-Zigaretten weiter unklar. Doch obwohl diese in Studien noch nicht erforscht wurden, greifen immer mehr Raucher in Deutschland zu der Alternative, wie man auf der Internetseite elektronischezigaretten.net sehen kann. Dabei kann die Entwöhnung von der Zigarette mithilfe kompetenter Tipps einfacher gelingen als viele vermuten.


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Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden im Auto

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss eine Haftpflichtversicherung nicht zahlen, wenn durch das Zurückschieben eines Autositzes ein dahinter liegendes Notebook beschädigt wird (Az.: 222 C 16217/10). Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer seinen Sitz nach hinten geschoben, wodurch der Laptop seiner Mitfahrerin schwer beschädigt wurde, die den Laptop zwischen dem Fahrersitz und der Rückbank abgestellt hatte.

Die Versicherung hatte sich geweigert, die Kosten für den Schaden zu übernehmen und argumentierte, dass das Zurückschieben oder generell das Einstellen des Sitzes zum normalen Gebrauch eines Autos gehöre. Schäden, die hierbei entstehen, stehen laut Versicherung grundsätzlich nicht unter dem Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. Die Versicherung berief sich hierbei auf die sogenannte “Kleine Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugsklausel”. Diese Klausel besagt, dass Schäden, die von dem Eigentümer, Halter, Besitzer oder Führer eines solchen Fahrzeugs beim normalen Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden, nicht versichert sind.

Das Gericht entschied zugunsten der Versicherung mit der Begründung, dass der Begriff “Gebrauch eines Kraftfahrzeugs” zwar weit ausgelegt werden könne, aber das Einstellen des Autositzes sei eine typische Tätigkeit, die bei der Vorbereitung einer Autofahrt getroffen wird. Deshalb könne sie auch zum Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gezählt werden. Das Gericht verwies außerdem auf frühere Urteile, nach denen sogar das Be- und Entladen eines Fahrzeugs als “Gebrauch” gezählt wurde. Angesichts dieser Rechtssprechung müsse das Einstellen des Sitzes, das zur Vorbereitung unmittelbar vor Fahrtbeginn gehört, ebenfalls zu dem Gebrauch des Fahrzeugs zählen.


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Hausratversicherung zahlt nicht für aus dem Garten gestohlenes Rad

Wer sein Fahrrad über seine Hausratversicherung versichern lässt und das Rad im Garten abstellt, kann im Falle eines Diebstahls eine böse Überraschung erleben. Wenn ein Fahrrad nämlich aus dem Garten gestohlen wird, zahlt die Hausratversicherung nicht und zwar unabhängig davon ob das Fahrrad auf einem abgesperrten Grundstück stand oder selbst abgeschlossen war.

Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin erklärt, dass die Hausratversicherung immer nur den abschließbaren Wohnbereich absichert. Dazu gehört neben der Wohnung bzw. dem Wohnhaus auch der Keller oder auch ein abschließbarer Schuppen, aber nicht der Garten.

Handelt es sich bei dem Fahrrad um ein besonders hochwertiges und teures Exemplar, kann sich der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung lohnen. Diese sichert das Fahrrad – je nach Vertrag – auch unterwegs oder im Garten hinter dem Haus ab. Allerdings kostet eine solche Versicherung oft mehr als die gesamte Hausratversicherung, so Lübke. Deshalb rät er Fahrradfahrern dazu, dass sie ihr Fahrrad grundsätzlich nie im Freien abstellen sollen, sondern auch auf dem eigenen Grundstück in einen abschließbaren Wohnbereich unterbringen sollen.


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Gericht verschärft Kick-Back-Haftung

Nach einem Urteil des Landgerichts München müssen Banken und Vermögensverwalter auch beim Verkauf von Zertifikaten Schadenersatz zahlen, wenn der Anleger nicht über die Provisionen des Fondsanbieters informiert wurde, die dem Verkäufer für diese Zertifikate gezahlt wurden (Az.: 28 O 26515/10).

Im konkreten Fall hatte die UBS Deutschland AG in 2005 einem erfahrenen Privatanleger Zertifikate für 249.000 Euro verkauft. Der Anbieter der Zertifikate vergibt Kredite an aussichtsreiche mittelständische Unternehmen und profitiert von den Zinsen, so heißt es im Prospekt, wie die Stiftung Warentest berichtet.

Die UBS Deutschland AG führte bereits seit 2001 ein Depot für den Mann und erhielt dafür pro Jahr pauschal knapp 1% des Anlagevermögens. Der Mann zahlte ansonsten keine sonstigen Gebühren oder Ausgabeaufschläge, sollte aber laut seinem UBS-Berater für die 2005 erworbenen Zertifikate zusätzlich einen Ausgabeaufschlag bezahlen. Der Berater erwähnte jedoch nicht, dass die UBS von dem Anbieter zusätzlich 1% Bestandsprovision und 10% Provision für Zinseinnahmen erhielt. Diese Provisionen waren zwar in den Vertragsunterlagen genannt, aber so versteckt, dass sie kaum zu finden waren und außerdem nicht eindeutig daraus hervorging, ob die Provisionen tatsächlich ausgezahlt werden. Der Anleger wurde misstrauisch, als die Zertifikate an Wert verloren, berichtet die Stiftung Warentest.

Der Bundesgerichtshof hatte schon früher entschieden, dass Provisionen bei der Vermittlung von Geldanlagen offen gelegt werden müssen, doch das Landgericht München urteilte jetzt, dass Anleger auch über die Provisionen von einem Zertifikateverkauf informiert werden müssen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die UBS Rechtsmittel dagegen einlegen will.


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EU bemängelt Informationen über Online-Kredite

Eine Untersuchung der EU-Kommission hat ergeben, dass die Verbraucher-Informationen bei Online-Krediten oft nur ungenügend sind. Von 26 bewerteten Kreditportalen in Deutschland fielen 22 wegen mangelnder oder irreführender Informationen durch.

Insgesamt wurden 500 Internetseiten von den nationalen Aufsichtsbehörden aller EU-Länder und der von Norwegen und Island überprüft – das Ergebnis ist besorgniserregend: Von den überprüften Portalen halten nur 30% die verbraucherrechtlichen Vorschriften ein. Demnach fehlten auf fast jeder zweiten überprüften Internetseite Angaben zum effektiven Jahreszins oder der Laufzeit in der Werbung für den Kredit. Bei über 40% waren keine Informationen über die Gesamtkosten zu finden, bei denen mögliche Gebühren berücksichtigt wurden. Rund 20% der Seiten im Fokus der Untersuchung machten sogar falsche oder irreführende Angaben zu den Kreditkosten, indem sie z.B. die Gebühr für eine obligatorische Versicherung nicht erwähnten.

Der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar John Dalli kritisierte, dass missverständliche oder fehlende Angaben dazu führen, dass die Verbraucher in vielen Fällen nicht wissen, wie viel sie ein aufgenommener Kredit tatsächlich kostet. Da es sich bei einem Darlehen um ein komplexes Thema handelt, seien richtige und vollständige Informationen “ausnehmend wichtig”, so Dalli. Deshalb sollen die nationalen Aufsichtbehörden nun die Betreiber der bemängelten Internetseiten kontaktieren und von diesen eine Klarstellung verlangen bzw. diese auffordern, ihre Angaben zu korrigieren. Kommen die Unternehmen diesen Aufforderungen nicht nach, können ihnen – je nach nationalem Recht – Geldstrafen oder die Schließung der Internetseiten drohen. Die EU-Kommission erwartet die Ergebnisse dieser Gespräche bis zum Herbst diesen Jahres.


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Private Krankenversicherung: PKV Verband widerspricht Mitgliederflucht

Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat Medienberichte zurückgewiesen, nach denen die PKV Anbieter derzeit übermäßig viele Versicherte verlieren. Verbandssprecher Stefan Reker erklärte am Montag, dass weitaus mehr gesetzlich Versicherte jedes Jahr in die private Krankenversicherung wechseln als umgekehrt.

Nach Einschätzungen des Sprechers sei der Eindruck, der derzeit von den Krankenkassen vermittelt wird, unseriös. Reker erklärte, dass das Kassensystem die eigenen Beiträge jährlich um mindestens zehn Prozent erhöhen müsste, wenn die Kassen keine Zuschüsse auf Kosten der Steuerzahler erhalten würden. Nach Angaben des Verbandssprechers belaufen sich die Zuschüsse auf jährlich rund 15 Milliarden Euro.

Zuletzt häuften sich Berichte, nach denen zehntausende Privatversicherte zurück in die gesetzlichen Krankenkassen kehren möchten. Wie die Allgemeinen Ortskrankenkassen AOK erklärten, seien die jüngsten Beitragserhöhungen zu Jahresbeginn der Grund für die Wechselbereitschaft der PKV-Mitglieder. Wiederholt haben die PKV Anbieter ihre Tarife zum Beginn des neuen Jahres deutlich angehoben.

Daniel Bahr, Bundesgesundheitsminister, sieht die privaten Krankenversicherungen in der Pflicht. In einem Zeitungsinterview forderte Bahr die Kassen dazu auf, den Mitgliedern günstigere Tarife anzubieten. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gestaltet sich die Beitragsentwicklung weiter stabil, sodass Mitglieder derzeit nicht mit Preissteigerungen rechnen müssen.


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Tagesgeld Zinsen und Festgeld Zinsen steigen wieder

Private Anleger dürfen sich freuen, denn die Banken benötigen Geld. Lange wurden für Festgeld und für Tagesgeld nicht mehr so hohe Zinsen gezahlt wie derzeit. Die unterschiedlichen Anbieter liefern sich dabei einen harten Wettbewerb.

Die besten Konditionen fürs Tagesgeld kann man derzeit bei den Direktbanken beobachten. Hier sind Zinserträge von bis zu 2,75 % möglich. Beim Tagesgeld hat der Anleger dabei den Vorteil, dass er über sein Geld ständig verfügen kann und trotzdem vergleichsweise hohe Zinserträge hat.

Beim Festgeld liegen die besten Zinssätze im Bereich von bis zu 4 %. Dafür ist das Geld dann aber über einen festen Zeitraum nicht verfügbar und kann in dieser Zeit logischerweise auch nicht für andere Investitionen verplant werden.

Ein Wechsel des Anbieters ist beim Festgeld aufgrund der festen Laufzeit schwieriger als beim Tagesgeld. Das Sparguthaben kann erst neu verplant werden, wenn die Vertragslaufzeit beendet ist. Wer sein Geld in Tagesgeld anlegen möchte, der sollte im Anschluss die Marktentwicklung beobachten, da sich ein häufigerer Wechsel des Anbieters durchaus rechnen kann.


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Urteil: Auf Pflegeleistungen kein Kassenbeitrag

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen Senioren in Pflegeheimen, für die ein Teil der Pflegekosten von dem Sozialhilfeträger übernommen wird, keine Krankenkassenbeiträge für diese Leistungen zahlen (Az.: B 12 KR 22/09 R). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin.

Im konkreten Fall ging es um einen freiwillig Versicherten bei der AOK Nordost (früher: AOK Berlin), der in einem Pflegeheim lebte. Ein Drittel der Kosten übernahm die gesetzliche Pflegekasse, der Sozialhilfeträger kam für die übrigen Kosten auf, weil der inzwischen verstorbene Mann mittellos und auf Grundsicherung angewiesen war. Das Heim berechnete neben den Pflegeleistungen auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung (rund 500 Euro monatlich) sowie “Investitionskosten” in Höhe von rund 450 Euro.

Die Krankenkasse rechnete sämtliche Sozialhilfeleistungen zum Einkommen des Mannes, das so über 1.200 Euro betrug und errechnete auf dieser Grundlage seinen Kassenbeitrag. Diese Art der Beitragsbemessung ist laut dem Bundessozialgericht allerdings rechtswidrig. Die Kasse dürfe nur auf die Kostenübernahme für Unterkunft, Verpflegung und das Taschengeld des Mannes Beiträge erheben, nicht aber auf zweckgebundene Leistungen wie die Pflege- und Investitionskosten. Welche Beiträge nun genau der Kasse zustehen, muss das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, an das der Fall zurückverwiesen wurde.


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Private Krankenversicherung: Einkommensgrenzen und Änderungen in 2012

Mit Jahresbeginn haben sich sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte in Deutschland wichtige Änderungen ergeben. Zum Jahresbeginn stieg die Jahresarbeitsentgeltgrenze von bislang 49.500 Euro auf 50.850 Euro.

Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze wurde zudem von 44.550 Euro auf 45.900 Euro angehoben. Bei der PKV wird es ab Ende Dezember 2012 Unisex-Tarife geben. Demnach dürfen die Beiträge ab diesem Zeitpunkt von den Versicherern nicht mehr geschlechterabhängig berechnet werden. Seit Jahresanfang können durch den Anstieg der JAEG weniger GKV-Mitglieder in die private Krankenversicherung wechseln.

Des Weiteren mussten einige privatversicherte Arbeitnehmer wieder der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Damit ein Wechsel in die PKV möglich ist, muss ein Arbeitnehmer ab 2012 jährlich ein Bruttoeinkommen in Höhe von 50.850 Euro erzielen.

Einkommensunabhängig können auch weiterhin Studenten, Beamte und Selbständige zwischen PKV und GKV wählen. Sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte ist die Erhöhung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung. Sie wurde auf 45.900 Euro angehoben. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird bei der Berechnung der GKV-Beiträge nicht mehr berücksichtigt und demnach zugunsten des Versicherten behandelt. Der maximale Arbeitgeberzuschuss wurde mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze zudem bei der PKV angehoben.


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