Versicherungen News



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Rentenversicherung warnt: Trickbetrüger unterwegs!

Die Deutsche Rentenversicherung warnt aus aktuellem Anlass wieder erneut vor Trickbetrügern. Die Betrüger versuchen mit Rentnern am Telefon einen Termin für einen persönlichen Besuch in deren Wohnung zu vereinbaren. Grund für die Kontaktaufnahme ist eine angebliche Rentennachprüfung, die vorgenommen werden müsse.

Eine solche Aktion wird definitiv nicht von der echten Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Die Rentenversicherung betont ausdrücklich, dass es sich bei den Anrufern keinesfalls um Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Auch seien die fragwürdigen Anrufer keinesfalls von der Rentenversicherung beauftragt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass selbst in Fällen, in denen eine Nachprüfung der Rente erforderlich wird, niemals aus diesem Grund ein persönlicher Besuch vonnöten ist. Deshalb sollten betroffene Rentner den Besuchern auf keinen Fall Zutritt zu ihrer Wohnung oder ihrem Haus gestatten. Es ist zu vermuten, dass diese Personen unlautere Absichten verfolgen.


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BSG-Präsident sorgt sich um GKV

Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), sorgt sich über die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei der Jahrespressekonferenz des BSG am Donnerstag erklärte er, dass “die Ausgaben für das Gesundheitswesen [...] ganz unabhängig von der Finanzierungsform weiter steigen” werden. Das berichtet die Ärzte-Zeitung.

Masuch fordert einen stärkeren Fokus auf das Thema Prävention, denn “gesundheitsgerechtes Verhalten muss sich auszahlen”, so der BSG-Präsident. Er bedauerte, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf, der schon seit 2005 vorliegt, zunächst zwei Jahre lang diskutiert wurde und dann wieder in der Versenkung verschwand.

Auch die Ärzte müssten ihr Verhalten ändern und den Erwartungen der Patienten (z.B. nach bestimmten Medikamenten) weniger nachgeben. Grundsätzlich müsse man die Gesundheitskompetenzen der Menschen besser fördern und zwar schon in den Kindergärten und Schulen. Es müsse angestrebt werden, dass die Menschen Gesundheitsangebote sinnvoll nutzen können und den Arzt “als Partner auf Augenhöhe” wahrnehmen.


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Versicherung gegen Schneelast-Schäden

Die derzeitigen Witterungsverhältnisse sind nicht ungefährlich: Durch das wechselnde Tauwetter mit frostigen Nächten und Neuschnee sind viele Dächer voll Schnee und Eis. Feuerwehr dun Dachdecker sind im Dauereinsatz, die Dächer von den Schneemassen zu befreien, um einen Einsturz zu verhindern. Die “Berliner Morgenpost” weist darauf hin, dass wegen der Schneelast auf ihren Dächern besorgte Hausbesitzer auf jeden Fall Experten hinzuziehen und auf keinen Fall versuchen sollten, den Schnee selbst zu räumen. Die Absturzgefahr sei einfach zu groß.

Der Berliner Diplomingenieur Johann Schneider erklärt in der Zeitung, dass ein normales Dach 75 Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter aushalten muss. Das schreibt die Bauordnung seit 2005 vor. Bezogen auf Neuschnee sind dies gute 20 Zentimeter, doch bezogen auf Eis ist das gerade einmal 1 guter Zentimeter. Die Feuerwehr rät dringend dazu, schadhafte Dächer zu räumen, vor allem, wenn bereits Geräusche zu hören sind oder sich die Balken durchbiegen.

Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass nur wenige Gebäude gegen Schneelast-Schäden versichert sind. Im gesamten Bundesgebiet sind ca. 20% aller Gebäude gegen Schneelast-Schäden versichert, in Baden-Württemberg und den ostdeutschen Bundesländern liegt die Quote höher. Hier gab es früher eine entsprechende Versicherungspflicht. In den meisten Fällen müssen die Hausbesitzer jedoch die Kosten für eine Schneeräumung auf Dächern selbst bezahlen. Ausnahme: Bei der Planung oder dem Bau eines Gebäudes wurden Fehler gemacht, dann entscheiden Gerichte über die Kostenübernahme.

Rüter warnt auch davor, als Privatmann selbst den Schnee von seinem Dach zu räumen, denn das sei versicherungstechnisch riskant. Wer bei dieser Tätigkeit abstürzt, muss eine private Unfallversicherung haben, ansonsten bleibt er auf den Kosten sitzen.


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Zentausende wechseln wegen Zusatzbeiträgen

Die Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erhoben haben oder dies angekündigt haben zu tun, sehen sich mit einer regelrechten Austrittswelle konfrontiert. So hat z.B. die Deutsche BKK, die seit dem 1. Februar einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat erhebt, schon jetzt 1000 Kündigungen von Versicherten erhalten. Einem Bericht der “Rheinischen Post” zufolge geht man bei der BKK aber davon aus, dass noch bis zu 50.000 Kündigungen folgen werden. Eine Umfrage der Kölner Rating-Agentur Assekurata ergab, dass mehr als 25% der Versicherten zu einem Kassenwechsel bereit ist, wenn sich der Beitrag um 8 Euro erhöht.

Auch die DAK erhebt seit dem 1. Februar einen Zusatzbeitrag von 8 Euro, von ihr gibt es jedoch noch keine konkreten Kündigungszahlen. Die “Rheinische Post” will aus Branchenkreisen erfahren haben, dass es derzeit jeden Tag 1000 Kündigungen gibt, was ein Sprecher aber als “Quatsch” bezeichnete.

Gesetzliche Krankenkassen, die bislang keine Zusatzbeiträge angekündigt haben, profitieren von dem Wechselwillen der Deutschen. Bei der Techniker Krankenkasse haben sich dem Bericht zufolge die Online-Anfragen vervierfacht und die Telefone stünden seitdem nicht mehr still. Wilfried Jacobs, Chef der AOK-Rheinland bestätigt ebenfalls eine enorme Steigerung der Nachfrage und beziffert diese mit täglich 1000 Anrufen von


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Verlust des Versicherungsschutzes wegen Alkohol

Die HUK Coburg weist darauf hin, dass Alkohol im Straßenverkehr den Versicherungsschutz kosten kann. Dabei gibt es – genau wie auf der strafrechtlichen Seite – verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden. Dazu gehört neben der Alkoholkonzentration im Blut auch die individuelle Fahrtüchtigkeit. Wenn feststeht, dass der Unfall eindeutig auf den alkoholisierten Zustand des Unfallverursachers zurückzuführen ist, dann tritt in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel in Kraft. Diese stellt den Schutz des Geschädigten in den Vordergrund, d.h. der Schaden wird reguliert, aber der Verursacher in Regress genommen. Die Höchstsumme, die eine Versicherung hier vom Verursacher zurückverlangen kann, liegt bei 5000 Euro.

Die Folgen von Trunkenheit am Steuer sind in der Kasko-Versicherung allerdings noch gravierender, betont die HUK Coburg. Die Rechtssprechung nimmt an, dass ein Blutalkoholgehalt von über 1,1 Promille einer absoluten Fahruntüchtigkeit entspricht. In diesem Fall geht man davon aus, dass der Alkohol automatisch die Unfallursache war. Der Versicherungsschutz ist aber schon bei geringeren Alkoholmengen im Blut in Gefahr, dann ist die Frage entscheidend, ob der Alkohol den Unfall verursacht hat.

Im übrigen muss auch ein Beifahrer, der zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigt, bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen, erklärt die HUK Coburg. So können Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld gekürzt werden mit der Begründung, dass ein solches Verhalten eine Eigengefährdung darstellt.


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Reiserücktritt auch bei chronischen Erkrankungen

Reiserücktrittskosten-Versicherungen springen ein, wenn eine unerwartete, schwere Krankheit den Versicherten am Antritt einer Reise hindert. Immer wieder kommt es jedoch zu Problemen, wenn chronisch kranke Versicherte die Leistung ihrer Reisekostenrücktritts-Versicherung in Anspruch nehmen möchten, z.B. weil der Reiseantritt durch einen akuten Krankheitsschub verhindert wird.

In der Regel verweigern die Versicherungsgesellschaften in diesen Fällen jedoch die Leistungsübernahme. Sie begründen dies damit, dass die Probleme, die mit einer chronischen Erkrankung einhergehen, dem Versicherten bekannt seien und deshalb nicht als “unerwartet” gelten können. Mit derartigen Komplikationen müsse bei einer chronischen Krankheit gerechnet werden, weil sie absehbar seien, heißt es oft. Wenn die chronische Erkankung aber durch den neuerlichen Schub eine völlig neue Dimension erreicht, kann diese Begründung nicht immer gelten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nun in einem Fall, in dem ein Versicherter seit Jahren an Problemen mit der Lendenwirbelsäule litt. Er wurde operiert und dabei kam es zu schweren Komplikationen, wie die “Ad-Hoc-News” berichten. Der Mann bekam unter anderem eine Wundinfektion, eine Lungenentzündung und einen Herzinfarkt, trotzdem weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Das sei nicht rechtmäßig, so das Urteil der Karlsruher Richter. Zwar hingen die Komplikationen in gewisser Weise mit der Vorerkrankung des Mannes zusammen, aber sie seien unerwartet aufgetreten und deshalb müsse die Versicherung die Stornokosten für die Reise übernehmen (Az.: 12 U 155/09).


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Hausratversicherung der Volkswohl Bund im Produkt-Check

Dem Branchenverband GDV zufolge besitzen 82% der Ostdeutschen und 76% der Westdeutschen eine Hausratversicherung, damit ist diese Versicherung eine der beliebtesten hierzulande. “Die Welt” hat sich die neuen Hausrat-Tarife der Volkswohl Bund Versicherungen mal genauer angesehen und einem Produkt-Check unterzogen. Die neuen Tarife sind seit Jahresbeginn gültig.

Neu bei diesen Tarifen ist, dass es den Einwand der groben Fahrlässigkeit jetzt nicht mehr gibt. Die Versicherung zahlt auch dann den Schaden (im “Komforttarif” bis 5000 Euro und im “Komfortplustarif” die komplette Versicherungssumme), wenn der Schaden durch fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden ist. Auch Überspannungsschäden sind in den Tarifen automatisch (bis 10% der Versicherungssumme) mit abgedeckt, im “Komfortplustarif” sogar bis zur gesamten Versicherungssumme. Ebenfalls automatisch mitversichert sind elektronische Daten, Alarmanlagen und Videoüberwachungsgeräte. Der “Welt” zufolge sind diese Leistungen weit umfangreicher als bei anderen Hausratversicherungen.

Allerdings ist dieser Rundum-Schutz nicht gerade billig: Etwa 200 Euro pro Jahr kostet der Versicherungsschutz im “Komfortplustarif” für eine 90 m²-Wohnung in Berlin. Vergleichbare Policen mit einem ähnlichen (wenn auch nicht gleichen) Versicherungsschutz sind schon für die Hälfte zu bekommen. Es bleibt also zu entscheiden, ob die Extra-Leistungen, die hier angeboten werden (z.B. Übernahme von Seng- und Schmorschäden, Unterversicherungsverzicht), ihr Geld auch wert sind, so das Fazit im Produkt-Check.


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Pflegeleistungen können Unterhaltszahlungen ersetzen

Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter finanziell zu unterstützen. Auch Kinder müssen ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Pflegebedürftigkeit Unterhalt zahlen. Grund: Die Leistungen der gesetzlichen Rente und Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht, um die Versorgung der pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen. In diesem Fall müssen die Kinder die finanzielle Unterstützung tragen.

Die “Berliner Morgenpost” weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hin, nachdem die anfallenden Unterhaltszahlungen an die pflegebedürftigen Eltern auch durch Pflegeleistungen direkt ersetzt werden können (Az.: 14 UF 134/09).

Im konkreten Fall hatte ein Sozialamt auf Unterhaltszahlungen für eine 95-jährige Dame geklagt, die an Demenz erkrankt war und in einem Seniorenheim wohnte. Die Heimkosten überstiegen die Renteneinkünfte der Dame weit, die bei rund 800 Euro monatlich lagen. Rund 700 weitere Euro steuerte das Sozialamt bei, das jedoch einen Teil dieses Geldes von der Tochter der Frau zurückverlangte. Das Amtsgericht Oldenburg gab der Klage des Amtes in erster Instanz statt. Doch das OLG entschied anders. Da die Tochter ihre Mutter jeden Tag über mehrere Stunden hinweg betreue und versorge, müsse sie für ihre kranke Mutter nicht auch noch für Unterhalt aufkommen. Eine andauernde Pflege entbindet den Richtern zufolge von der Unterhaltspflicht.


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Zahn-Zusatzversicherung von Tchibo im Schnelltest

Tchibo bietet unter dem Logo Asstel eine Zahnzusatzversicherung der Gothaer Krankenversicherung an, die sich die Stiftung Warentest mal genauer angesehen hat. Grundsätzlich sind Zahn-Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte interessant, die Zahnersatz (Brücken, Implantate, Inlays, Kronen) benötigen. Ungewöhnlich bei dem hier angebotenen Tarif ist den Warentestern zufolge, dass die Beiträge für Männer und Frauen altersabhängig sind und nach dem Vertragsabschluss ab dem 21. Lebensjahr alle 10 Jahre ansteigen. Ein Beispiel: Eine Frau im Alter von 21 Jahren zahlt zunächst einen Monatsbeitrag von 5,31 Euro, mit 31 Jahren dann 9,95 Euro monatlich und ab 41 Jahre 13,25 Euro.

Die Gothaer übernimmt hier zusammen mit dem Festzuschuss der Krankenkasse 70-80% der Gesamtkosten für Zahnersatz. Die vollen 80% gibt es nur, wenn im Bonusheft für die letzten 10 Jahre der Zahnvorsorge-Check nachgewiesen ist. Außerdem gibt es bis zum 15. Februar zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro für eine professionelle Zahnreinigung.

Positiv bewertet wird, dass die Leistungsbegrenzungen in den ersten drei Vertragsjahren mit 1500 Euro vergleichweise kundenfreundlich ist, und dass die jährliche Hochstgrenze – anders als bei vielen anderen Tarifen – danach aufgehoben ist. Wie aber bei allen Versicherungen üblich gilt auch hier, dass die erste Leistung frühestens acht Monate nach Vertragsschluss möglich ist.

Als bedauerlich bezeichnen die Tester, dass die Gothaer zwar die Kosten für Implantat und Zahnersatz übernimmt, aber nicht für den Knochenaufbau, der für den Einsatz von Implantaten aus medizinischen Gründen oft nötig ist. Besonders kritisch beurteilen die Tester die Tatsache, dass die Gothaer sich das Recht vorbehält, die Leistungen jährlich einschränken oder erhöhen zu können – und zwar ohne Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Auch eine Beitragsänderung ist möglich, der Versicherte hat allerdings nach jeder Änderung ein Kündigungsrecht.


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Scheidungskinder dürfen in der PKV bleiben

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, muss ein privat versichertes Kind nach der Scheidung seiner Eltern nicht zwangsläufig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (Az.: 11 UF 620/09).

Im konkreten Fall hatte eine geschiedene Frau gegen ihren Ex-Mann geklagt. Der Mann weigerte sich, die Kosten für die private Krankenversicherung des gemeinsamen 10-jährigen Sohnes zu bezahlen. Der Beitrag belief sich auf rund 180 Euro monatlich. Er argumentierte, dass sein Sohn zusammen mit seiner Ex-Frau in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln könne. Dort wäre sein Sohn beitragsfrei über die Mutter mitversichert.

Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht. Sie entschieden, dass in Fällen, in denen das Kind seit seiner Geburt ununterbrochen privat krankenversichert war, die private Krankenversicherung zum angemessenen Unterhalt gehört. In diesen Fällen ist der unterhaltspflichtige Vater auch für die Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der unterhaltspflichtige Vater auch selbst nach der Scheidung noch privat krankenversichert ist.


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Versicherungsschutz bei selbstverschuldetem Glätteunfall

Das Verbraucherportal toptarif.de weist darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgeschädigten übernimmt. Entstehen Schäden am eigenen Fahrzeug, ist hierfür die Kaskoversicherung zuständig.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt jedoch nur Schäden, die z.B. durch Steinschlag, Einbruch, Brand, Hagel, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung verursacht werden. Als Faustregel gilt, dass nur stehende Fahrzeuge durch die Teilkaskoversicherung gedeckt sind. Den besten Schutz für Schäden im Verkehr bietet die Vollkaskoversicherung – auch bei schlechtem Wetter. Gerade bei neueren Fahrzeugen ist der Vollkaskoschutz auf jeden Fall zu empfehlen, denn hier können auch schon Blechschäden teuer werden.

In den Wintermonaten steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden 2008 in den Wintermonaten (Dezember – Februar) 9,4% mehr Verkehrsunfälle mit Sachschaden registriert als in den Sommermonaten Juni bis August. Allerdings sind die Unfälle in den Wintermonaten in der Regel weniger folgenschwer, weil es sich oft um Auffahrunfälle oder ähnliches handelt.


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Beweispflicht bei Kfz-Diebstahl zulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine Kfz-Versicherung, die erhebliche und berechtigte Zweifel am Diebstahl eines Autos hat, von dem Versicherten einen Nachweis des Diebstahls verlangen oder die Leistung (Schadenersatz) verweigern kann (Az.: Az. 9 U 77/09).

Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten, der sein Fahrzeug in einem bewachten Parkhaus in Bratislava (Slowakei) abgestellt hatte. Es handelte sich um eine geleaste Oberklassenlimousine. Der Versicherte kehrte nach einem Einkaufsbummel zurück und stellte nach eigenen Angaben fest, dass sein Fahrzeug verschwunden war. Er erstattete Anzeige wegen Diebstahls und meldete den Vorgang seiner Kfz-Versicherung, von der er Schadenersatz verlangte. Diese verweigerte jedoch die Leistung, weil sie erhebliche Zweifel an der Schilderung des Mannes hatte. Vor allem machte es die Versicherung misstrauisch, dass der Mann zunächst keinen der insgesamt drei Original-Autoschlüssel vorlegen konnte. Diese müssten sich bei einem Diebstahl des Autos jedoch trotzdem in seinem Besitz befinden. Über den Aufenthaltsort der Schlüssel machte der Mann zudem widersprüchliche Angaben.

Als der Versicherte letztlich doch noch – nach mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung – die Schlüssel vorlegte, stellten Experten beim Auslesen der Schlüssel fest, dass diese noch benutzt worden waren, nachdem das Fahrzeug angeblich schon gestohlen war. Die Versicherung glaubte deshalb, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht war und verweigerte die Zahlung. In erster Instanz bekam der Versicherte, der gegen diese Entscheidung klagte, recht, doch das OLG Köln hob die Entscheidung wieder auf und stimmte der Versicherung zu. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Gesamtbetrachtung aller Umstände auf eine vorgetäuschte Straftat hindeute und solange der Versicherte nicht das Gegenteil beweise, ist die Leistungsverweigerung der Versicherung zulässig.


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Beruflicher Auslandsaufenthalt ist unfallversichert

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg weist darauf hin, dass Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen Auslandsaufenthalt machen, auch dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer während beruflich bedingter Auslandsaufenthalte bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und auch allen Wegen, die damit zusammenhängen, versichert. Befindet sich der Ausfenthaltsort beruflich bedingt in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet, ist der Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt, denen er sich nicht entziehen kann. In diesen Fällen kann er auch gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten außerhalb der Arbeitszeit versichert sein.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim beruflichen Auslandsaufenthalt gilt nur, wenn ein inländisches Arbeitsverhältnis besteht und der Auslandsaufenthalt von vornherein zeitlich befristet ist. Wer einen längeren oder zeitlich unbefristeten Auslandseinsatz absolviert, kann die Möglichkeit einer besonderen Auslandsunfallversicherung in Anspruch nehmen. Die VBG empfiehlt daher allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor einer solchen Situation, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft frühzeitig über alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen zu informieren und den Versicherungsschutz im konkreten Fall abzufragen.


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Streit um Zusatzbeiträge

Die ersten gesetzlichen Krankenkassen haben angekündigt, demnächst Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben zu wollen. So will die DAK zum 1. Februar bereits einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro pro Monat einfordern.

Die Bundesregierung reagierte mit Kritik auf die Ankündigung der Krankenkassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte an, die Zusatzbeiträge einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Es verwundere, dass mehrere Kassen Zusatzbeiträge in gleicher Höhe erheben wollen, obwohl deren Rücklagen sehr unterschiedlich seien. Auch das Bundeskartellamt und das Bundesversicherungsamt schlossen sich dieser Ankündigung an. Wie ein Sprecher des Kartellamts berichtete, gibt es bereits mehrere Beschwerden von Verbrauchern zu diesem Thema. Einem Branchenbericht zufolge müssten über 50 Kassen noch das ganze Jahr über ohne Zusatzbeiträge auskommen.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zusatzbeiträge haben die Kassen selbst nicht. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält die Einführung der Zusatzbeiträge zum 1. Februar allerdings für nicht rechtmäßig. Es gilt nämlich die Vorgabe, die Versicherten spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrags auf diesen hinzuweisen, dies sei bei einer Erhebung ab Februar jedoch nicht gegeben. Die DAK erklärte, dass ihr Zusatzbeitrag zwar zum 1. Februar angekündigt, aber erst Mitte März fällig wird. Die Kasse will ihre Mitglieder darüber Mitte Februar informieren. Diese können dann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.


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Zunehmend mehr Präventionsangebote

Im Rahmen der Vorstellung des Präventionsberichtes 2009 in Berlin erklärte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes K.-Dieter Voss, dass die Krankenkassen ihr Engagement in Prävention und Gesundheitsförderung weiter ausgebaut haben. Inzwischen profitiere jeder achte Versicherte von entsprechenden Angeboten.

Insgesamt investieren die Kassen rund 340 Millionen Euro in Präventionsleistungen und Angeboten zur Gesundheitsförderung, das sind 40 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Pro Versicherten gaben die Kassen 2008 etwa 4,83 Euro aus, der gesetzliche Zielwert von 2,78 Euro wurde damit deutlich überschritten.

Zu Prävention und Gesundheitsförderung zählen unter anderem Angebote zu Themen wie gesunde Ernährung, Bewegung und vieles mehr. Die Versicherten konnten diese Angebote in bundesweit 22.000 Einrichtungen in Anspruch nehmen, insgesamt wurden sie von 6 Millionen Menschen genutzt. Auch individuelle Kursangebote der Krankenkassen wurden von über 2 Millionen Menschen genutzt, diese sind vor allem bei Frauen beliebt, die drei Viertel der Kursteilnehmer ausmachen. Besonders beliebt hierbei waren Angebote rund um das Thema Bewegung (76%).

Ebenfalls ausgeweitet wurde die betriebliche Gesundheitsförderung, zu der 2008 insgesamt 3400 Projekte gehörten, das ist ein Anstieg von 14% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden diese Angebote von rund 820.000 Arbeitnehmer(innen) genutzt, also 30% mehr als im Jahr zuvor.


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