Versicherungen News



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PKV beteiligt sich nicht an Gesundheitskarte

Medienberichten zufolge will sich der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. nicht an der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beteiligen. Grund: Es gebe keine Rechtssicherheit für die PKV und damit stelle die Gesundheitskarte ein unverantwortliches Investitionsrisiko dar.

Erst kürzlich erklärten GKV und PKV, dass es keine weiteren Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geben soll, die schon längst hätte stattfinden sollen. Damals, so das Versicherungsjournal, forderte die PKV allerdings eine “eindeutige gesetzliche Regelung” für die Nutzung der Karte bei Privatversicherten. Dies ist bislang offenbar nicht geschehen, den ungewissen Zustand bezeichnet Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach als “nicht hinnehmbar”. Da die Anwendung der Karte nicht verpflichtend sei, gebe es keine Investitionssicherheit. Deshalb sollen alle laufenden Tests des PKV-Verbands und auch die Beteiligung an weiteren Tests vorläufig gestoppt werden.

Nach derzeitigem Planungsstand müsse die PKV bis zu 360 Millionen Euro in den Aufbau der nötigen Infrastruktur investieren - Kosten, die letztlich die Versicherten mit ihren Beiträgen zahlen müssen. Medienberichten zufolge scheinen die Kosten für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte tatsächlich viel höher zu sein als ursprünglich angenommen. War einmal von 1,4 Milliarden Euro die Rede, schätzen Experten die Kosten nun auf 5 Milliarden Euro und die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) rechnet “schlimmstenfalls” mit einer Investitionssumme von über 14 Milliarden Euro.


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Deutlich höhere Freibeträge für Kinder bei Kassenzuzahlung

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts können Eltern bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig höhere Freibeträge geltend machen (Az.: B 1 KR 17/08 R). Bei der Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungen können künftig sowohl ein Kinderfreibetrag als auch ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung angerechnet werden, schreibt die “Welt”. Damit stimmte das Gericht der Forderung eines zweifachen Familienvaters aus Bremen zu.

Der Mann leistete im Jahr 2004 Zuzahlungen in Höhe von 442,62 Euro. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigte die Krankenkasse sowohl die chronische Erkrankung der Ehefrau als auch einen Kinderfreibetrag von 3648 Euro pro Kind. Der Vater forderte jedoch einen Freibetrag in Höhe von 5808 Euro pro Kind, da ihm seiner Ansicht nach neben dem Kinderfreibetrag auch ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zustehe. Das Gericht erklärte, dass dies tatsächlich der Fall sei, denn je Kind gebe es einen Kinderfreibetrag von 1824 Euro und einen Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag von 1080 Euro. Der Freibetrag pro Kind sei zu verdoppeln, wenn Ehepaare zusammen steuerlich veranlagt werden. Die bisher gängige Praxis der Kassen sei rechtswidrig, so das Gericht.

Betroffene können einen Überprüfungantrag bei ihrer Krankenkasse stellen und unter Umständen einen Erstattungsbetrag für ihre Zuzahlungen geltend machen. Dies ist bis zu einem Zeitraum von vier Jahren rückwirkend möglich.


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Immer mehr Beschwerden über Versicherungen

Günter Hirsch, früher Präsident des Bundesgerichtshof und heute Ombudsmann der deutschen Versicherungen, meldet für das letzte Jahr mehr unzufriedene Kunden als jemals zuvor. Die Zahl der Beschwerden erreichte einen Rekordstand von 18.837, das ist eine Zunahme um 7,1% gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Beschwerden stammen aus dem Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen (40,7% über die Unternehmen und 32,1% über die Vermittler). Viele der Beschwerden haben Rückkaufwerte oder Beteiligungen an Überschüssen aoder schwer verständliche Informationen zum Thema.

Dass die Zahl der Beschwerden über Versicherungen so deutlich zunimmt, erklärt sich Hirsch mit mehreren Gründen. Nicht nur, dass immer mehr Leute von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Ombudsmanns Kenntnis erlangen, auch die gesetzlichen Neuregelungen, die durch das neue Vermittlergesetz und das Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten sind, bieten Raum für Unstimmigkeiten. Die neue Dokumentationspflicht bei Versicherungsberatungen bezeichnete Hirsch als “ausgesprochenen Schwachpunkt”, da sich die Umsetzung oft als schwierig gestalte, berichtet n-tv. Viel zu oft würde als “Kundenwunsch” in dem entsprechenden Formular “optimale Absicherung” und als “Abschluss” der Kommentar “wie gewünscht” eingetragen werden, was dem Ombudsmann zufolge völlig inhaltlos und damit überflüssig sei.

2001 wurde der Ombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche eingesetzt. Seine Entscheidungen sind bis zu einem Streitwert von 5000 Euro für die Unternehmen verbindlich, erklärt n-tv. Dem Träger-Verein gehören die meisten deutschen Versicherungen an, allerdings haben die privaten Krankenversicherungen einen eigenen Ombudsmann.


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Tchibo Haftpflichtversicherung im Test

Die Stiftung Warentest hat die von Kaffeehändler Tchibo angebotene Haftpflichtversicherung der Asstel für Singles und Familien genauer unter die Lupe genommen und kommt zu einem durchaus positiven Ergebnis mit einigen Abstrichen.

Die Haftpflichtversicherung von Asstel kostet bei Tchibo 36,46 Euro für Ledige und 58,89 Euro für Familien, was laut Stiftung Warentest sehr günstig ist. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden liegt bei 5 Millionen Euro - durchaus ausreichend, so die Stiftung Warentest. Alle Leistungen, die eine gute Haftpflichtversicherung beinhalten sollte, werden auch von der Asstel-Versicherung übernommen, darunter typische Schäden wie die durch Schlüsselverlust (bis 15.000 Euro) oder die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden (ebenfalls bis 15.000 Euro).

Es gibt jedoch auch Risiken, die in der Police nicht enthalten sind. Dazu gehören Schäden, die bei Gefälligkeiten verursacht werden oder Schäden an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen. Tchibo wirbt mit einem Schadensfreiheitsrabatt von 30%, doch die Warentester erklären, dass es sich hierbei eigentlich nur um einen 10%igen Nachlass handelt, da auch Neukunden, die eine Police direkt bei Asstel abschließen, ebenfalls 20% Nachlass erhalten, sofern sie in den beiden vorherigen Jahren keinen Schaden verursacht haben.

Nachteilig an der Tchibo-Asstel-Police ist die Rückstufung nach einer Schadensmeldung mit daraus resultierendem Anstieg des Jahresbeitrags. Was bei der Kfz-Versicherung üblich ist, ist laut Stiftung Warentest bei der Haftpflichtversicherung eher selten zu finden.


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Jede 10. Krankenkasse zahlt Beiträge zurück

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Focus” zufolge will etwa jede zehnte Krankenkasse ab dem 1. Juli einen Teil ihrer Beiträge zurückerstatten. Konkret sind es 18 der insgesamt 178 Krankenkassen, die dies bestätigt haben. Während drei Versicherer schon eine konkrete Erstattungssumme nannten, laufen bei den übrigen Kassen noch die Verhandlungen mit den jeweiligen Aufsichtsgremien. Die “Apotheke adhoc” berichtet, dass die IKK Südwest ihren Versicherten 100 Euro zurückzahlt, die Bremer Handelskasse 60 Euro und die BKK ALP Plus will ihren Mitgliedern, die den Höchstbetrag an Versicherungsprämien zahlen, 70 Euro zurückerstatten.

Nach den Informationen, die “Focus” vorliegen, plant zunächst keine gesetzliche Krankenkasse die Einführung von Zusatzbeiträgen, nur bei der Kölner Betriebskrankenkasse steht die Entscheidung noch aus, wird aber für den 1. Juli erwartet.

Ende April schätzte das Bundesversicherungsamt, dass voraussichtlich 16 Krankenkassen (mit insgesamt 4,5 Millionen Versicherten) einen Zusatzbeitrag erheben werden, doch aufgrund der bisher aufgenommenen Fusionsgespräche finanzschwacher Kassen mit größeren Partnern, gab der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken, vor einigen Tagen Entwarnung. Für das kommende Jahr rechnet der GKV-Spitzenverband jedoch damit, dass zahlreiche Kassen Zusatzbeiträge erheben werden.

Im Rahmen des neuen Gesundheitsfonds können Krankenkassen, die mit dem von dem Fonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge verlangen. Andererseits dürfen sie ihren VErsicherten auch Geld zurückerstatten, wenn sie erfolgreich gewirtschaftet haben.


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Beiträge zur Unfallversicherung könnten steigen

Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erklärte gegenüber der “Deutschen Handwerks-Zeitung”, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Unfallversicherung bei weiterhin schrumpfender Wirtschaft wahrscheinlich nicht gehalten werden kann. Er betonte jedoch, dass eine mögliche Erhöhung den Satz von 1,5% nicht überschreiten würde, selbst dann nicht, wenn drei Jahre hintereinander ein negatives Wirtschaftswachstum kommen sollte.

Im letzten Jahr senkte die DGUV ihren durchschnittlichen Beitragssatz auf 1,26% pro 100 Euro Lohnsumme, das war der niedrigste Stand seit Bestehen der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie der Name schon sagt, ist der durchschnittliche Beitragssatz nur ein Mittelwert über alle Branchen hinweg. Je nach Branche und damit verbundener Risikobelastung der Arbeitnehmer variiert dieser Prozentsatz. So liegt er bei 0,5% bei Verwaltungsberufen und rund 8% bei Gerüstbauern, erklärt die “Deutsche Handwerks-Zeitung”.

Breuer zufolge sind die Kosten der Gesetzlichen Unfallversicherung im letzten Jahr auf 9,26 Milliarden Euro angestiegen, das sind Mehrkosten von 236 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig verteilte sich das Umlagesoll laut Breuer auf einer deutlich höheren Lohnsumme, was auf die gestiegene Beschäftigung zurückzuführen war.


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Lange Bearbeitungszeit bei Beschwerden

Wie der Wettbewerb “Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2009″ ergab, lassen sich Versicherungen zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden viel Zeit. So benötigen zwei Drittel der getesteten Versicherung mehr als drei Tage um eine Beschwerde zu bearbeiten und bei zwei von zehn Versicherungen beträgt die Bearbeitungszeit sogar mehr als zwei Wochen.

An der von der Universität St. Gallen, der Steria Mummert Comsulting, dem Handelsblatt und Service Rating durchgeführten Untersuchung nahmen 94 Unternehmen teil. Unter den ersten Zehn konnte sich nur eine Privatversicherung, die Cosmos Direkt, aber drei gesetzliche Kassen (Gmünder Ersatzkasse, AOK Schleswig-Holstein und Siemens Betriebskrankenkasse) platzieren. Die Unternehmen auf den ersten 10 Plätzen benötigten Medienberichten zufolge maximal drei Tage, bis eine Reklamation erfolgreich abgewickelt ist. Dieses Engagement lohnt sich, denn ein gutes Beschwerdemanagement zahlt sich in Form von Kundenbindung wieder aus.

Kritikwürdig ist auch die Erreichbarkeit der Unternehmen, die sich in vielen Fällen als mangelhaft darstellte. So müssen Kunden häufig fünf Telefonversuche starten, bis sie tatsächlich eine Antwort auf ihre Frage erhalten, zeigte die Studie. Diese Erfahrungen tragen nicht gerade zur Kundenzufriedenheit bei und erhöhen die Wechselbereitschaft der Versicherten. Um dem entgegenzuwirken, investieren immer mehr Versicherungen (7 von 10) in Kundenrückgewinnungsprogramme, allerdings sind die Kosten für die Akquise eines Neukunden etwa fünfmal so hoch wie die für den Erhalt eines bestehenden Kunden, heißt es bei Steria.


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Österreich: SMS-Warnung von Versicherungen

In Österreich warnen Versicherungen ihre Kunden vor drohendem Unwetter per SMS und geben gleichzeitig noch Empfehlungen für entsprechende Schutzmaßnahmen, berichtet die Ansahl Consulting GmbH.

Die Versicherungen, vor allem jene, die Wohngebäudeversicherungen anbieten, wollen mit dem Service der frühzeitigen Unwetterwarnung die Anzahl der durch das Unwetter hervorgerufenen Schäden reduzieren. Alleine am Montag wurden laut Ansahl mehr als 120.000 österreichische Kunden der Raiffeisen Versicherung und der UNIQA Sachversicherung AG per SMS oder E-Mail gewarnt, nachdem in den Tagen zuvor sintflutartige Regenfälle mit teilweise über 200 Liter Wasser pro m² heruntergekommen sind.

Das Warnsystem per SMS ist nicht neu. Die UNIQA nutzt dieses System schon seit 2004 und hat seitdem den Angaben zufolge bereits über 14 Millionen SMS verschickt. Auch bei den Versicherten scheint der Service gut anzukommen, immerhin nutzen ihn bei Raiffeisen, UNIQA und der Salzburger Landesversicherung schon 270.000 Kunden. In diesem Monat startet auch die Wiener Städtische Versicherung mit einem Unwetterwarndienst per SMS. Basierend auf den Daten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) sollen die Kunden die Warnung zwischen sechs Stunden und 30 Minuten vor dem Unwetter per SMS erhalten, so Ansahl.


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Haftpflichtversicherung bei kleinen Schäden

Eine private Haftpflichtversicherung dient dazu, Schäden zu übernehmen, die der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Der Deutschlandfunk weist darauf hin, dass dies aber bei kleineren Schäden wie z.B. von Brillen oder Handys nicht so einfach ist. Die Versicherungen verlangen in diesen Fällen häufig Zeugen oder Quittungen um die Angaben des Geschädigten zu belegen.

Dem Bericht zufolge werden kleinere Schäden besonders oft gemeldet, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Hinter diesen Meldungen steckt aber nicht selten eine Betrugsabsicht, vermuten die Versicherungen. Mit anderen Worten: Der Geschädigte möchte durch die Privathaftpflichtversicherung günstig ein neues Handy oder eine neue Brille erhalten und erfindet die Schädigung durch einen Dritten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht laut Deutschlandfunk vor, dass der Geschädigte den Nachweis auf Anspruch auf Schadenersatz erbringen muss. Als Nachweis gilt z.B. das beschädigte Teil oder aber - sofern dieses nicht mehr vorhanden ist - die Kaufquittung des betroffenen Teils. Auch Zeugen, die den Vorfall und die Beschädigung bestätigen können, können als Nachweis gefordert werden. Rechtsanwalt und Experte für Versicherungsrecht Heinz Spizig bestätigt im Deutschlandfunk, dass die Versicherungen bei dem Verdacht auf Betrug oder falschen Angaben mehr Beweismittel fordern. Diese vorzulegen liegt aber Spizig zufolge auch im Interesse des Geschädigten, der seinen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen möchte.


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Skandia: Neue fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbetrag

Die Skandia Lebensversicherung AG bringt eine neue fondsgebundene Rentenversicherung auf den Markt, bei der die Kunden und Vermittler aus über 200 Qualitätsinvestments wählen können, die vorab von den Skandia-Anlageexperten selektiert wurden. Ein Wechsel zwischen diesen Fonds ist beliebig oft und ohne zusätzliche Kosten möglich. Unter den insgesamt 212 angebotenen Investmentfonds befinden sich auch “grüne” Fonds, d.h. Fonds, die sich durch Nachhaltigkeit auszeichnen.

Bei der “Skandia Investmentpolice” handelt es sich um eine Einmalbeitragspolice, die laut Experteneinschätzung besonders für Kunden interessant ist, die ihr Vermögen langfristig anlegen möchten. Unabhängig von der Anzahl der Fondswechsel bleiben sämtliche erzielten Erträge und Kursgewinne bis zum Auszahlungstermin abgeltungssteuerfrei. Der Kunde hat die Wahl zwischen der Auszahlung in Rentenform oder als Kapital. Skandia-Vertriebschef für Deutschland, Hermann Schrögenauer, sieht in dem Produkt viele Vorteile vereint: Investmentqualität, Flexibilität und Transparenz.

Gleichzeitig können bis zu 10 verschiedene Investmentfonds ausgewählt werden, die Mindestanlagesumme liegt bei 10.000 Euro. Während der Laufzeit können Zuzahlungen ab 2500 Euro und Teilauszahlungen ab 1000 Euro vorgenommen werden. Die Mindestlaufzeit der Skandia Investmentpolice beträgt 5 Jahre und Auszahlung kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.


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GKV fordern weitere Milliardenzuschüsse

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern Medienberichten zufolge vom Bund weitere Milliardenzuschüsse. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte der Nachrichtenagentur ddp zufolge, dass der Konjunktureinbruch die Krankenkassen mit zeitlicher Verszögerung treffe und sich die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zeitversetzt zeigen werden. Im Moment entlaste das Kurzarbeitergeld noch die Kassen, doch für das nächste Jahr sei mit großen Beitragsausfällen zu rechnen. Diese Ausfälle sollen vom Bund mit einem Steuerzuschuss ausgeglichen und das Liquiditätsdarlehen des Bundes in einen Zuschuss umgewandelt werden, lautet die Forderung der GKV. In Anbetracht der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung könne die Höhe der benötigten Zuschüsse noch nicht beziffert werden, heißt es in der “Märkischen Allgemeinen”.

Im ersten Quartal des aktuellen Jahres konnten die Krankenkassen einen Überschuss von rund 1,1 Milliarden Euro verbuchen, den sie jedoch zum Teil auf Sondereffekte (z.B. vorgezogene Vorauszahlungen von Versicherten) zurückführten. Der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung geht davon aus, dass das Jahr 2009 mit Mindereinnahmen in Höhe von 2,9 Milliarden Euro abschließen wird.

Seit Anfang des Jahres gibt es den Gesundheitsfonds, in den die Kassenbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie staatliche Zuschüsse fließen. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen ihr Geld. Schon jetzt hat der Bund seine Beteiligung von ursprünglich 4 Milliarden Euro auf 7,2 Milliarden Euro aufgestockt. Im nächsten Jahr will er statt der geplanten 5,5 Milliarden Euro 11,8 Milliarden Euro zuschießen, schreibt die “Märkische Allgemeine”.


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Geschlechterunterschiede bei Versicherungen

Wie die Analyse von Interviews von rund 8600 Männern und 9000 Frauen ergab, fühlen sich Frauen schlechter über Versicherungen informiert als Männer, sind in ihren Entscheidungen aber spontaner als ihre männlichen Gegenparte. Die Daten, die aus dem Kundenmonitor Assekuranz 2007 und 2008 stammen und von dem Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics AG ausgewertet wurden, zeigten außerdem, dass Frauen tatsächlich schlechter abgesichert sind als Männer, was sich besonders in der Kfz-Versicherung (12% Differenz), dem Autoschutzbrief (9%) und der Rechtsschutz-Versicherung (8%) widerspiegelt.

Wie das Versicherungsjournal berichtet liegen Frauen auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit 9% hinter den Männern, wobei auch die Männer nur wenig gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Frauen liegen zudem auch in der Unfallversicherung und der Kapitallebensversicherung um 3% hinter den Männern und haben auch seltener eine Rentenversicherung. Anders sieht es bei der Hausratversicherung aus, hier sind die Frauen um 3% besser abgesichert als Männer. Keinen Geschlechterunterschied konnten die Marktforscher dem Versicherungsjournal zufolge bei der Pflegeversicherung, der Risikolebensversicherung und der Riester-Rente feststellen.

Beide Geschlechter haben der Studie zufolge etwa die gleichen Erwartungen an Versicherungen, auch wenn sich Frauen lieber auf die Empfehlungen von Freunden oder Verwandten verlassen als Männer. Während von den befragten Frauen zwei Drittel durchschnittlich nur 1-2 Angebote eingeholt haben, gilt dies nur für gut die Hälfte der befragten Männer.


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Schmidt will Bürgerversicherung in der Pflege

Medienberichten zufolge bekräftigte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) erneut ihre Forderungen nach einer Reform der Pflegeversicherung. Im Deutschlandfunk erklärte die Ministerin am Sonntag, dass private und soziale Pflegeversicherung angesichts der Kostenentwicklung nicht mehr getrennt werden dürfe. Es müsse eine einheitliche Bürgerversicherung geben, so Schmidt.

Weil privat wie gesetzlich Versicherte in der Pflegeversicherung den gleichen Anspruch auf Leistung haben, sollten sie auch alle den gleichen Anteil an Beiträgen zahlen, argumentierte Schmidt, die das aktuelle Konzept als ungerecht bezeichnete. Eine Finanzierung von erheblichen Mehrleistungen sei nur mit einer Bürgerversicherung möglich, so rp-online.

Die im letzten Jahr durchgesetzte Pflegereform beurteilte Schmidt insgesamt als positiv. Die neuen Pflegestützpunkte würden sehr gut angenommen werden und in den stationären Alteneinrichtungen würden immer mehr Betreuungsassistenten tätig sein, heißt es weiter. Dennoch gibt es noch viel zu tun, z.B. müsse der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig umgesetzt werden.

Laut der “Mittelbayerischen Zeitung” deutete Schmidt an, unter einem SPD-Kanzler Frank-Walter Steinmeier auch in der nächsten Koalition als Gesundheitsministerin zur Verfügung zu stehen, unklar ist, ob dies auch für eine erneute große Koalition gilt.


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Welche Versicherungensleistungen versteuert werden müssen

Die wichtigsten Versicherungen für Verbraucher sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung, um die Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Prämien steuerlich geltend gemacht werden. Wenn es zum Leistungsfall kommt, sind jedoch auch die Finanzbehörden an den Versicherungsverträgen interessiert. Darauf weisen die “Ad Hoc News” hin.

Wenn eine Haftpflichtversicherung unter anderem oder aber ausschließlich berufliche Risiken abdeckt, können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmerfreibetrag für Werbungskosten wurde bereits ausgeschöpft, kann der Teil der Haftpflichtprämie, der auf berufliche Risiken entfällt, steuerentlastend wirken. Dies gilt nicht für die private Haftpflichtversicherung und auch nicht für den privaten Anteil einer kombinierten Berufs- und Privathaftpflichtversicherung.

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind den “Ad Hoc News” zufolge steuerlich absetzbar, doch in der Regel wirken sie sich kaum steuerlich aus, da der Rahmen für die Höchstgrenzen (1500 Euro für Angestellte und 2400 Euro für Selbstständige) auch die Beiträge zur Krankenversicherung einschließt und somit sehr eng gefasst ist. Die ausbezahlte Versicherungssumme im Todesfall an die Angehörigen gilt als Kapitalzahlung und ist somit steuerfrei. Wenn die Versicherungssumme jedoch als Rente ausbezahlt, müssen die Begünstigten einen Teil dieser Rente versteuern und zwar in Abhängigkeit von Alter, Laufzeit und Vertragsgestaltung.

Auch die Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen, sofern sie für eine begrenzte Dauer gezahlt werden, versteuert werden. Anders ist es bei Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung oder einer entsprechenden Zusatzversicherung, Ausnahme: Wenn die Krankheitskosten im Sinne außergewöhnlicher Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, müssen auch die aus solchen Policen erhaltenen Zuschüsse angegeben werden.


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Versicherungen widerrufen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Versicherungen zwei Wochen nach Abschluss widerrufen werden können, bei Renten- und Lebensversicherungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Bei einem Widerruf sind grundsätzlich mehrere Dinge zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollte ein Widerruf einer Versicherung immer per Einschreiben oder Fax erfolgen, nur so kann der Absender sicher sein, dass das Schreiben den Empfänger auch tatsächlich erreicht hat.

Die oben genannte Widerrufsfrist beginnt mit dem vollständigen Erhalt aller Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein, Vertragsbedingungen, Produktinformationsblatt, Widerrufsbelehrung). Der Tag des Erhalts wird nicht mitgezählt, sondern die Widerrufsfrist beginnt erst ab dem Folgetag und läuft dann 14 bzw. 30 Tage. Wenn der 14. bzw. 30. Tag der Widerrufsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, ist die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag verlängert. Bei Versicherungsverträgen mit kurzer Laufzeit (weniger als einem Monat) besteht kein Widerrufsrecht.

Wenn die Unterlagen unvollstänsig sind, weil z.B. die Widerrufsbelehrung fehlt oder unvollständig ist, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht und der Vertrag kann jederzeit widerrufen werden.

Um einen Versicherungsvertrag zu widerrufen, ist keine Angabe von Gründen notwendig, einzige Voraussetzung ist, den Widerruf innerhalb der genannten Frist abzuschicken. Wann der Empfänger den Widerruf erhält, ist unerheblich. Wurden bereits Beiträge gezahlt, muss der Versicherer diese innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Er ist jedoch berechtigt, einen Anteil für die Zeit bis zum Widerruf zu behalten.


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